MEDIATION
Es entsteht ein Konflikt, aber man ist sich einig, dass man professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und den Konflikt lösen will. Alle Konfliktparteien sind beteiligt. Das Verfahren ist freiwillig, der Inhalt vertraulich, die Mediatorin führt das Verfahren und ist allparteilich. Sie hat keine Entscheidungskompetenz. Zum Schluss wird ein Vereinbarungsvertrag formuliert und unterzeichnet.
Mediation eignet sich zum Beispiel für:
- Paarkonflikte
- Scheidungs-/Trennungskonflikte
- Sorgerechtskonflikte
- Erbschaftskonflikte
- Innerfamiliäre Konflikte
- Konflikte in Schule oder Ausbildung
- Konflikte im Team oder in der Organisation
- Konflikte in Nachbarschaft oder Wohngemeinschaft
- Usw.
ANGEORDNETE MEDIATION
Behördliche oder gerichtlich angeordnete Mediationen werden seit mehreren Jahren als wirksame Massnahme vor allem im Bereich Kindesschutz eingesetzt. Die anordnenden Instanzen werden informiert über Gelingen oder Scheitern, nicht aber über den detaillierten Inhalt der Mediation.
Mögliche angeordnete Mediationen bei:
- Sorgerechtskonflikte
- Erziehungskonflikte
- Besuchsrechtskonflikte
- Usw.