Jeder Streit ist lösbar.

Bei einer telefonischen Vorbesprechung finden wir das passende Verfahren zur Konfliktlösung.

MEDIATION

Die Mediation ist ein professionelles Verfahren zur Lösung eines Konflikts mit allen Konfliktparteien.

Es entsteht ein Konflikt, aber man ist sich einig, dass man professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und den Konflikt lösen will. Alle Konfliktparteien sind beteiligt. Das Verfahren ist freiwillig, der Inhalt vertraulich, die Mediatorin führt das Verfahren und ist allparteilich. Sie hat keine Entscheidungskompetenz. Zum Schluss wird ein Vereinbarungsvertrag formuliert und unterzeichnet. 

Mediation eignet sich zum Beispiel für:

  • Paarkonflikte
  • Scheidungs-/Trennungskonflikte
  • Sorgerechtskonflikte
  • Erbschaftskonflikte
  • Innerfamiliäre Konflikte
  • Konflikte in Schule oder Ausbildung
  • Konflikte im Team oder in der Organisation
  • Konflikte in Nachbarschaft oder Wohngemeinschaft
  • Usw.


ANGEORDNETE MEDIATION

Diese Form von Mediation wird vom Gericht oder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) angeordnet.

Behördliche oder gerichtlich angeordnete Mediationen werden seit mehreren Jahren als wirksame Massnahme vor allem im Bereich Kindesschutz eingesetzt. Die anordnenden Instanzen werden informiert über Gelingen oder Scheitern, nicht aber über den detaillierten Inhalt der Mediation.

Mögliche angeordnete Mediationen bei:

  • Sorgerechtskonflikte
  • Erziehungskonflikte
  • Besuchsrechtskonflikte
  • Usw.